Wir müssen ihm keinen Grund nennen
Du bist ja richtig lustig, Jonas xD Natürlich muss man jemandem den Grund für seinen Ausschluss nennen. Keine Ahnung, wer dich verarscht hat. Btw. auch nach deutschem Gesetzt, nur so nebenbei. Oh, Moment... die Begründung ist ja "unerwünschte Meinung", ganz vergessen.